Die Forderung der FPÖ, Asylwerberinnen den Zugang zur Prostitution zu verbieten ist ein fragwürdiger Lösungsvorschlag im Kampf gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen.
Der ehemalige freiheitliche Innenminister Herbert Kickl will, dass die Möglichkeit der selbstständigen Beschäftigung im Bereich der Prostitution während des Asylverfahrens verboten wird. Und zwar mit der Begründung, Frauen „vor Menschenhandel und sexueller Ausbeutung“ zu schützen.
Der Hintergrund: AsylwerberInnen dürfen nach den ersten drei Monaten ab Zulassung zum Asylverfahren u.a. nur als Saisonbeschäftigte, ErntehelferInnen oder in einem „freien Gewerbe“ – wozu auch die Prostitution gehört – arbeiten.
Diese im Grundversorgungsgesetzverankerte Bestimmung rührt aus der schwarz/blauen Regierung unter Wolfgang Schüssel her. Auch spätere ‚rote‘ Minister haben diese Bestimmung, die mehr oder weniger die ‚Versorgung‘ einschlägiger Prostitutionslokale mit Frauen sicherstellte, nicht angetastet. Dass sich nun ausgerechnet die FPÖ gegen die Ausbeutung von Migrantinnen stark macht, ist ziemlich pikant.
Es stimmt, dass die von Kickl kritisierte Bestimmung Menschenhändler sehr gelegen kommt. So haben sich in den letzten Jahren Fälle gehäuft, wonach z.B. Frauen aus China oder Nigeria mit falschen Versprechungen nach Europa gelockt und in Asylverfahren gedrängt werden, die von vornherein aussichtslos sind. Solange das Verfahren läuft, werden die Frauen und Mädchen, denen sämtliche Dokumente abgenommen wurden, ausgebeutet. Kommt es zur Abschiebung, werden die Hintermänner und Zuhälter unangenehme Zeuginnen los und ersparen sich auch noch die Kosten für den Rücktransport; In Anbetracht dieser legitimierten Perfidie wäre die Kickl-Forderung durchaus berechtigt, würde ihr nicht ein entscheidender Zusatz fehlen: Asylwerberinnen Arbeitsplatz-, und (Aus)Bildungsoptionen zu eröffnen, die menschwürdigere Bedingungen zu bieten haben als Bordelle, Peepshows oder der Straßenstrich.
Und: Würde es Herbert Kickl und der FPÖ tatsächlich darum gehen, Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung einzudämmen, müssten sie den Mut haben, das System Prostitution in seiner Gesamtheit zu hinterfragen. So wie das Frankreich, Island, Schweden, Irland oder Israel und Kanada bereits gemacht haben. In diesen Ländern gilt ein sogenanntes Sexkauf-Verbot(auch „Nordisches Modell“ genannt),das der Ausbeutung von Frauen in der Prostitution und dem Menschenhandel ein Ende setzen will. Dabei werden nicht, wie in Österreich, die Prostituierten kriminalisiert, sondern die Sexkäufer, Zuhälter und Bordellbetreiber. Denn diese sind es, die einen Markt befeuern, der von Gewalt, Ausbeutung, mafiaähnlichen Strukturen, Rassismus und Sexismus gekennzeichnet ist. Wichtige Säulen dieses Gesetzesmodells, für das übrigens 2014 auch das EU-Parlament votierte, sind Ausstiegshilfen für Prostituierte in Form von beruflichen (Um)Schulungs- und Bildungsmaßnahmen sowie verbesserte Aufenthalts- und Bleiberechte für Opfer von Menschenhandel und migrierte Prostituierte.
Österreich ist anders: denn ungeachtet der schweren sexuellen, körperlichen und psychischen Gewalterfahrungen vieler Prostituierter wird hierzulande „Sexarbeit“ als „Beruf“ propagiert und Frauen als „Job“ angeboten. Die Folgen: Österreich ist laut der europäischen Polizeibehörde Europolaufgrund der ‚Normalisierung‘ und ‚Vermarktlichung‘ von Prostitution längst nicht mehr nur wichtigstes Transit- sondern auch ein Zielland für Opfer von Menschenhandel.
Daher fordert die Initiative STOPP SEXKAUF die FPÖ und alle anderen im Parlament vertretenen Parteien sowie die österreichische Bunderegierung auf, das Nordische Modell endlich auch in Österreich auf Schiene zu bringen. Dennsolange es eine Gesellschaft toleriert, dass man den Körper von Frauen sexuell ausbeuten bzw. über diesen gegen Bezahlung verfügen darf, solange wird es keine demokratische Gesellschaft geben.