Ein Bericht der INITIATIVE STOPP SEXKAUF-KÄRNTEN 

Mit der Eröffnung des Bordells Wellcum 2013 im unteren Gailtal erreichte die Bordellwerbung im öffentlichen Raum von Villach und Umgebung ob ihres Sexismus einen Höhepunkt. Plakatiert wurde großformatig neben Schulen, an Bushaltestellen und in der freien Landschaft.Die Dreistigkeit, Ignoranz und Akzeptanz gingen soweit, dass sogar öffentliche Körperschaften ihre Werbeflächen sexistischster Bordellwerbung zur Verfügung stellten. Das auch an Bushaltestellen, die ja bekanntlich von v.a. von Kindern und Jugendlichen frequentiert werden.

Vor allem beharrlichen Bürgerinnen ist es zu verdanken, dass gegen den anfänglichen Widerstand von Polizei, Juristen und Politik Bordellwerbungsanzeigen unter Berufung auf das Kärntner Prostitutionsgesetz (K-PRG) von der Polizei angenommen wurden. Bisher wurde man abgewiesen.

Den Anzeigen folgte ein Verfahren am Landesverwaltungsgericht. Denn nach dem K-PRG ist Bordellwerbung verboten, wenn sie in der Öffentlichkeit im Hinblick auf das sittliche Empfinden störend in Erscheinung tritt bzw. an Orten angebracht ist, an denen sich Kinder und Jugendliche häufig aufhalten. Und diese Kriterien galt es zu klären. Am 2.12.2014 entschied dann das Landesverwaltungsgericht (Zahl: KLV-wG-2870/5/2014) im Sinne der initiativ gewordenen Frauen richtungsweisend. Alle weiteren Anzeigen hatten sich nun an diesem Ersturteil zu messen und nach und nach verschwanden nahezu alle sexistischen Bordellwerbungen im öffentlichen Raum. Ein gänzliches Verbot von Bordellwerbung lässt das K-PRG nicht zu.

Angesichts des anfänglich massiven Widerstands und der leider noch immer weit verbreiteten Akzeptanz sexistischer Werbung ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts als großer Erfolg zu werten. Denn damit wurde zumindest klar gestellt, dass Frauen nicht allerorts als reine Sexobjekte dargestellt werden dürfen, was Kindern und Jugendlichen von klein auf ein Frauenbild suggeriert, das einem verantwortungsvollen Umgang der Geschlechter auf Augenhöhe zuwider läuft.